Öffentliche Bestellung

Untersuchungen, Prüfungen und Wertermittlungen

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Öffentlich bestellter Sachverständiger

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige. Um wirkliche Experten von selbsternannten zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss sich der Sachverständige einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach steht seine Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In meinem Fall des Tischlers ist die Bestellungskörperschaft die Handwerkskammer Düsseldorf.

Ö.b.u.V. Sachverständige haben die Verpflichtung, sich ständig weiterzubilden, um immer aktuell informiert zu sein. Über den Besuch entsprechender Seminare muss der Handwerkskammer regelmäßig Nachweis erbracht werden.

Persönliche Eignung:


Der ö.b.u.V. Sachverständige ist unparteiisch und unabhängig. Ebenso wird durch die Handwerkskammer überprüft, ob der Sachverständige vertrauenswürdig und persönlich integer ist. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Für den Kunden bedeutet dies die Sicherheit, mit mir als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten zu bekommen, welches höchsten Anforderungen gerecht wird.



Ich beantworte Ihnen gerne Ihre Anfragen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen (ggf. auch mit Bildmaterial).